2010-09-24: Name der Firma: Heyer GmbH Oberflächentechnik Sitz der Firma: Lübeck; Geschäftsanschrift:; Moislinger Allee 53/55, 23558 Lübeck Gegenstand: Die Oberflächentechnik bestehend aus Galvanik sowie der erlaubnisfreie Handel mit dazugehörigen Waren und Produkten. Kapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Geschäftsführer:; 1. Heyer, Jens, *23.09.1965, Stockelsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.08.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit (des Betriebsteils "Galvanik") der Heyer + Martin GmbH Oberflächenzentrum mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 5783 HL) auf Grund des Spaltungsplans vom 31.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2019-12-10: Vorstand: Geschäftsführer: 2.
Heyer, Vanessa, *05.06.1991, Stockelsdorf; Prokura: 1.
Lindel, Thomas, *09.11.1984, Lübeck; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer