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Heynaht GmbH

Serienproduktion, Zuschnitt, Schweißnaht..., Serienfertigung, Skizze, Auftragsnäherei, HF-Schweißen, Hochlagen-CNC-Cutter
Adresse / Anfahrt
An den Griebensöllen 6
18069 Rostock
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-06-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2020. Geschäftsanschrift: An den Giebensöllen 6, 18069 Rostock. Gegenstand: Herstellung technischer textiler Erzeugnisse (auch) als Auftrag für Drittfirmen (keine handwerklichen Tätigkeiten, industrielle Fertigung) und der Einzelhandel mit Fahrrädern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Heyna, Philipp, Rostock, *31.08.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-06-30:
Berichtigung der Geschäftsanschrift: An den Griebensöllen 6, 18069 Rostock.

2020-12-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR beschlossen. 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.11.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2020 das Vermögen der Heyna e.K. mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRA 4643) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.12.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.