2008-01-16: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,- EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.
2019-12-02: Die HEIKU Gummi- und Kunststoffverarbeitung GmbH mit dem Sitz in Lutter ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.