2010-08-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2010. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Külz-Platz 2, 18055 Rostock. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Steuerberatungsgesellschaften, insbesondere die Beteiligug als persönlich haftende Gesellschafterin an der Hidde Dotzlaff Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i . V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberater nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dotlaff, Ingrid, Diedrichshagen, *04.04.1957; Hidde, Andreas, Rostock, *10.12.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Als nicht eingetragen wird mitgeteilt: die Einlagen der Gesellschafter sind diesen aufgrund Darlehnsvertrags in Höhe von 10.000,00 EUR teilweise zurückgewährt worden (§ 19 Abs. 5 GmbHG). Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
2010-09-03: Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Steuerberatungsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Hidde Dotzlaff Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i . V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Dotzlaff, Ingrid, Diedrichshagen, *04.04.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-08-28: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Kapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hidde Dotzlaff Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Rostock (Amtsgericht Rostock, HRA 3060) beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
2013-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 14 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und § 16 (Veräußerung und Vererbung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: Hidde Dotzlaff Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
2013-09-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 mit der Hidde Dotzlaff Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRA 3060) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.