2021-03-17: Firma: Dinh-Graf Handelskontor GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Storkower Straße 113, 10407 Berlin; Gegenstand: Import, Export, Groß- und Einzelhandel, insbesondere mit Drogeriewaren, Kosmetikprodukten, Medizinprodukten, persönlicher Schutzausstattung, Lebensmitteln, Getränken, Süßwaren, Haushaltswaren. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Dinh-Graf, Hien, *20.07.1968, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.2020 mit Änderung vom 16.02.2021 in § 1
2021-11-16: Firma: Hien's Handelskontor GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.10.2021 ist das Stammkapital zum Zweck der Ausgliederung um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 und 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.10.2021 das von Frau Hien Dinh-Graf als Inhaberin unter der Firma Hien´s Handelskontor e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 58099 B) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen im Wege der Ausgliederung übernommen.
Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.