2010-12-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2010. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 136, 50226 Frechen. Gegenstand: 1) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung an der zu gründenden High Level Travel GmbH & Co. KG, deren Firma noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Skodzik, Marc, Frechen, *14.11.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-03-17: Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Sie hat weiter beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der High Level Travel GmbH & Co. KG, Frechen (Amtsgericht Köln, HRA 28171) beschlossen. Neue Firma: High Level Travel GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermittlung von Reisen. 27.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-03-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.02.2015 mit der High Level Travel GmbH & Co. KG mit Sitz in Frechen (Amtsgericht Köln, HRA 28171) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.