2018-08-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2018. Geschäftsanschrift: Rommelsbacher Straße 1, 72760 Reutlingen. Gegenstand: Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugend- und Altenhilfe - der Kriminalprävention - der Fürsorge für Strafgegangene und ehemalige Strafgefangene - der Hilfe für Opfer von Straftaten der Verhinderung der Wohnsitzlosigkeit - der Erziehung, Volks- und Berugfsbildung - des Wohfahrtswesens, insbesondere der zweck der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohnfahrtspflege , Ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einreichtungen und Anstalten - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Einrichtungen Sozialer Arbeit, welche Kinder, Jugendlich und Erwachsene bei der Bewältungen von Problem- und Konfliktlagen, sozialer Benachteiligungen und Straftaten unterstützen und beraten und Voraussetzungen zu einem selbstverantworteten Leben ohne gesellschaftliche Ausgrenzung schaffen. Die Soziale Arbeit orientiert sich hierbei an der Lebenswelt der Klienten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mirbach, Rainer, Rangendingen, *26.03.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Liedtke, Simone, Reutlingen, *01.11.1959. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung eines Vereins "Verein HILFE ZUR SELBSTHILFE", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart VR 380353) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-04-17: Bestellt als Geschäftsführer: Stemmer, Renate, Reutlingen, *10.05.1961. Nicht mehr Geschäftsführer: Mirbach, Rainer, Rangendingen, *26.03.1962.