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Hinnerk Grabowski GmbH

Bauunternehmen, Fliesenfachgeschäft, Registiernummer..., Präqualifikation, Traditionsbewusstsein, Nutzung neuester Techniken
Adresse / Anfahrt
Jungfernstieg 10
21385 Amelinghausen
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2019. Geschäftsanschrift: Jungfernstieg 10, 21385 Amelinghausen. Gegenstand: die Ausführung sämtlicher Fliesenlegerarbeiten sowie der damit verbundene Handel mit Fliesen sowie Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grabowski, Hinnerk, Amelinghausen, *02.06.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Grabowski, Katharina, Amelinghausen, *06.04.1978.

2020-12-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Grabowski Bevensen GmbH mit Sitz in Bad Bevensen zur Durchführung der Abspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Kapital geändert, nun: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.11.2020 Teile des Vermögens der Grabowski Bevensen GmbH mit Sitz in Bad Bevensen - Teilbetrieb Amelinghausen - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-12-29:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.12.2020 wirksam geworden.