Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Hinsch & Co. Wärmetechnische Geräte GmbH & Co. KG

Hallen, Freiheitsstrafe, Vermögensverwaltungsgesellschaft..., Geldstrafe, StGB, acta, Vermietungs-Dienstleistung, Heizgeräte, Trocknungsgeräte, Hallenheizung
Adresse / Anfahrt
Lademannbogen 11
22339 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-06:
Hinsch & Co. Wärmetechnische Geräte GmbH & Co. KG, Hamburg (Lademannbogen 11, 22339 Hamburg, (1) Die Fortführung des bisher von der Firma Hinsch & Co. Wärmetechnische Geräte Inhaber Hans Hinsch geführten Unternehmens, insbesondere der Vertrieb wärmetechnischer Geräte sowie der Bau heiz- und lufttechnischer Anlagen sowie verwandte Unternehmungen. (2) Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: "Ad acta" 727. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 101326), Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hinsch & Co. Wärmetechnische Geräte GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 29770) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.11.2007. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-12-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.11.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 05.11.2007 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Hinsch, Karin Alma Martha, Hamburg, *09.02.1936 unter der Firma Hinsch Vermietung und Verpachtung e.K., Inhaberin Karin Hinsch in Hamburg (AG Hamburg HRA 107046) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.12.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-02-13:
Persönlich haftender Gesellschafter: Hinsch Verwaltungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 101326), Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.