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Hirt Schlosserei-Metallbau GmbH

Balkonturm, Eingangsvordach, Fassade..., Schlossereibetrieb, Metallbaubetrieb, VS-Villingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Eingangstüre, Innengeländer, Metallbauergesellen
Adresse / Anfahrt
Max-Planck-Straße 29
78052 Villingen-Schwenningen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2013-08-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2013. Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 29, 78052 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Ein Schlossereibetrieb (insbesondere Treppen, Treppengeländer, Balkongeländer, Stahltüren und Tore, Balkonbau) und ein Metallbaubetrieb (insbesondere Aluhaustüren, Aluwintergärten, Aluglasgeländer, Alufenster, Vordächer, Ganzglastüranlagen, Schaufenster, Glasfassaden). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Hirt, Heinz, Mönchweiler, *10.04.1955; Hirt, Steffen, Villingen-Schwenningen, *14.04.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Hirt, Heinz, Mönchweiler, *10.04.1955 als Inhaber der Firma "Heinz Hirt Schlosserei - Metallbau e.K.", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 703120) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 30.07.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.