2012-05-15: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.04.2012 mit der H & H Concept GmbH mit Sitz in Hollern-Twielenfleth (AG Tostedt HRB 201574) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-08-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2013 mit der Paper Island GmbH mit Sitz in Hollern-Twielenfleth (Amtsgericht Tostedt HRB 202357) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-05-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der H & H Trade GmbH mit Sitz in Hollern-Twielenfleth (Amtsgericht Tostedt HRB 201435) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-05-27: Die Gesellschafterversammlung hat am 13.05.2014 beschlossen, das Stammkapital (100.000.00 DEM) auf Euro umzustellen, es von dann 51.129,19 um 129,19 EUR auf 51.000,00 EUR herabzusetzen und gleichzeitig um 49.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag ist weiter geändert in den §§ 1, 8 und 14, mit der Änderung des § 1 wurde die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert, nun: History & Heraldry GmbH. 100.000,00 EUR.
2015-08-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Heart & Home GmbH mit Sitz in Hollern-Twielenfleth verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-01-11: Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht worden, § 122 d UmwG i.V.m. § 10 HGB. Danach soll die History & Heraldry B.V., Rijnsburg/Niederlande als übertragender Rechtsträger im Wege einer grenzüberschreitenden Verschmelzung mit der History & Heraldry GmbH (Amtsgericht Tostedt HRB 100156) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen werden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden History & Heraldry GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten History & Heraldry GmbH, soweit diese nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der History & Heraldry GmbH nach § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der History & Heraldry GmbH geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der History & Heraldry GmbH gefordert werden muss. Unter der Anschrift der Gesellschaft - Speersort 166, 21723 Hollern-Twielenfleth - können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
2021-06-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.02.2021 mit der History & Heraldry B.V. mit Sitz in Rijnsburg / Niederlande verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.