2016-01-15: Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Hitzel & Partner Wirtschaftsberatungs- und Immobiliengesellschaft mbH. 1. Die Beratung und die Sanierung von juristischen und natürlichen Personen. 2. Die Verwaltung eigenen Vermögens, eigenen Grundbesitzes, eigener Gesellschaftsbeteiligungen. 3. Die Verwaltung fremden Vermögens, fremden Grundbesitzes und fremder Gesellschaftsbeteiligungen in fremden Namen und für fremde Rechnung und die damit zusammenhängende Beratung. 4. Der Erwerb und/oder die Beteiligung von/an anderen Unternehmen. 5. Der Erwerb, die Bebauung und die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden. 6. Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über 6.1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und Darlehen; 6.2. den Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalgesellschaft, ausländischen Investmentanteilen, sonstigen öffentlichen angeboten Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden; 6.3. den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderung gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft. 6.4. Versicherung und versicherungsgleiche Produkte 6.5. Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen, 6.6 Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlgengesetzes. 7. Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.