2019-11-25: Partnerschaft. Gegenstand: Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Erbringung von Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung bzw. Unternehmensberatung, betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Hinkelmann, Michael, Steuerberater, Soest, *23.04.1982; Dipl. Betriebswirt Hlubek, Markus, Steuerberater, Dortmund, *29.11.1965.