2015-05-11: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Hochheimer, Kurt, Steuerberater, Groß-Gerau, *26.10.1937; Kopiec, Janusz, Steuerberater, Frankfurt am Main, *03.04.1977.