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Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen gGmbH

HKS, Vorlesungsfrei, Kunsttherapie..., Hochschultag, Vorlesungszeit, Lehrende, Arts, Ausstellungsraum, Fachklasse, (HKS)
Adresse / Anfahrt
Große Straße 107
28870 Ottersberg
2x Adresse:

Admiralitätstraße 71
20459 Hamburg


Am Wiestebruch 68
28870 Ottersberg


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12 Ansprechpartner/Personen
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mind. 12 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Besondere Zweckbestimmung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 6 (Stammkapital) und mit ihr den Wegfall von Absatz 2 und 3, die Einfügung des neuen Absatzes 2 sowie die Umbenennung der Absätze 4 bis 10 in 3 bis 9, in § 12 (Organe) und mit ihr den Wegfall von Ziffer 7, in § 14 (Vorstand) und mit ihr die Änderung von Absatz 1 und 5, in § 15 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Änderung von Absatz 7, 9 und 11, in § 16 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) sowie die Aufhebung von § 17 (Beirat) beschlossen. Demzufolge werden aus den §§ 18 bis 20, die §§ 17 bis 19 des Gesellschaftsvertrages. Neuer Unternehmensgegenstand: Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu verfolgen. Das geschieht durch Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Ausbildung. In diesem Rahmen ist Ziel der Gesellschaft die Förderung des sozialen Wirkens der Kunst, der Kunsttherapie, der Kunst- und Theaterpädagogik, des Kunstschaffens und der Wissenschaft auf der Grundlage der Anthroposophie Rudolf Steiners. Soweit dies für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft Rücklagen bilden. In das Anlagevermögen soll die Gesellschaft alle die Vermögenswerte übernehmen, die ihr mit einer entsprechenden Auflage zugewendet werden, sowie solche Erträge und Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung der Zwecke der Gesellschaft erforderlich sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für die Zwecke der Gesellschaft die notwendigen Anlagen zur Verfügung stehen und kontinuierliche Arbeit geleistet werden kann. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, erstrebt auch keine Gewinne für ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter dürfen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Gewinne oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Absatz 7 bleibt unberührt. Die Gesellschaft darf niemanden durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unangemessen hohe Vergütungen begünstigen. Die Gesellschafter dürfen bei ihrem Ausscheiden oder Auflösung der Gesellschaft keine Zahlungen erhalten, die die eingezahlten Kapitalanteile bzw. den von Gesellschaftern für einen Geschäftsanteil bezahlten Anschaffungspreis übersteigen. Allen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Bestimmungen aufzuerlegen. Die Gesellschaft wird ihre Mittel in der Regel selbst zu eigenen satzungsmäßigen Zwecken verwenden. Sie kann aber auch anderen Körperschaften, die steuerlich als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt sind, Mittel zur Förderung von deren steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft gewährleistet ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung sind zu beachten. Im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmungen des § 3 ist Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft die Unterhaltung und Förderung der Fachhochschule Ottersberg Staatlich anerkannte Fachhochschule in freier Trägerschaft für Kunst und Theater in Sozialen, Kunsttherapie und Freie Kunst zur akademischen Ausbildung von Kunsttherapeuten, Kunst- und Theaterpädagogen und Künstlern mit dem Ziel, in therapeutischen gesundheitsfördernden, sozialen, pädagogischen, freikünstlerischen und anderen Arbeitsfeldern zu wirken, die Künste dort als unterstützendes, begleitendes und heilendes Medium zur Geltung zu bringen oder sich als freier Künstler betätigen zu können. An der Fachhochschule soll künstlerische und soziale Befähigung vermittelt werden, menschliche Entwicklungsprozesse mit den Medien der Kunst zu fördern. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist ferner a) die Förderung der Forschung in den Bereichen der Kunsttherapie, der Kunstpädagogik und der begleitenden Wissenschaften; b) die Unterhaltung und Förderung von künstlerischen, kunsttherapeutischen, kunst- und theaterpädagogischen, kunstwissenschaftlichen und begleitenden wissenschaftlichen Angeboten und Projekten für alle Berufs- und Altersgruppen, auch zur Weiterbildung berufstätiger Kunsttherapeuten, Kunstpädagogen und Künstler; c) die Förderung der allgemeinen Menschenbildung durch künstlerische Angebote für alle Altersgruppen; d) die Pflege und Förderung des ergänzenden Mitwirkens der Kunst in der Lehrerbildlung, in wissenschaftlichen Studien und in der wissenschaftlichen Forschung. Der Durchführung und Verwirklichung der Zwecke der Gesellschaft dient ergänzend die Grundordnung für die Fachhochschule der Gesellschaft, die sich die Hochschule im Einvernehmen mit der Gesellschaft gibt. Diese Grundordnung ist Anlage zu diesem Gesellschaftsvertrag, aber nicht dessen Bestandteil. Im Bereich der akademischen Selbstverwaltung der Fachhochschule ist die Gesellschaft auf die Rechtsaufsicht beschränkt.

2010-12-10:
Geschäftsanschrift: Am Wiestebruck 68, 28870 Ottersberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Lampe, Albrecht, Bremen, *19.08.1945. Als Geschäftsführerbestellt: Schmidt, Volker Herbert, Bremen, *01.06.1953.

2011-09-20:
Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu verfolgen. Das geschieht durch Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Ausbildung. Die Hochschulgesellschaft verfolgt mit ihren Aktivitäten insbesondere das Ziel, auf eine gesellschaftliche Situation hinzuwirken, in der die Potenziale der Kunst als Potenziale des Menschen behandelt werden. In der Erweiterung künstlerischer Praxis in soziale und therapeutische Arbeitsfelder verbindet sich die Kunst mit einem Menschenbild, das die tradierte Trennung von Kunstproduzenten und Kunstkonsumenten aufhebt, um beide aktiv und kooperativ an künstlerischen Prozessen zu beteiligen. Die Anthroposophie als Wissenschaft vom Menschen erscheint dabei aufgrund ihres ganzheitlichen und dynamischen Menschenbildes besonders geeignet, die Möglichkeiten und Wirkungsweisen künstlerischen Handelns anthropologisch zu erfassen sowie die weltanschaulichen Implikationen unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze zu erkennen und kritisch zu nutzen. (2) Soweit dies für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft Rücklagen bilden. (3) In das Anlagevermögen soll die Gesellschaft alle die Vermögenswerte übernehmen, die ihr mit einer entsprechenden Auflage zugewendet werden, sowie solche Erträge und Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung der Zwecke der Gesellschaft erforderlich sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für die Zwecke der Gesellschaft die notwendigen Anlagen zur Verfügung stehen und kontinuierliche Arbeit geleistet werden kann. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, erstrebt auch keine Gewinne für ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter dürfen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Gewinne oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Absatz 7 bleibt unberührt. (5) Die Gesellschaft darf niemanden durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unangemessen hohe Vergütungen begünstigen. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Allen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Bestimmungen aufzuerlegen. (7) Die Gesellschaft wird ihre Mittel in der Regel selbst zu eigenen satzungsmäßigen Zwecken verwenden. Sie kann aber auch anderen Körperschaften, die steuerlich als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt sind, Mittel zur Förderung von deren steuerbegünstigten Zwecken zuwenden. (8) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft gewährleistet ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung sind zu beachten. (1) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und Förderung der "Fachhochschule Ottersberg" Staatlich anerkannte Fachhochschule in freier Trägerschaft für Kunst und Theater im Sozialen, Kunsttherapie und Freie Kunst zur akademischen Ausbildung von Kunsttherapeutinnen/Kunsttherapeuten, Kunst- und Theaterpädagoginnen/Theaterpädagogen und Künstlerinnen/Künstler mit dem Ziel, in therapeutischen gesundheitsfördernden, sozialen, pädagogischen, freikünsterlischen und anderen Arbeitsfeldern zu wirken, die Künste dort als unterstützendes, begleitendes und heilendes Medium zur Geltung zu bringen oder sich als freie Künstlerin/freier Künstler betätigen zu können. An der Fachhochschule soll künstlerische und soziale Befähigung vermittelt werden, menschliche Entwicklungsprozesse mit den Medien der Kunst zu fördern. (2) Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist ferner (a) die Förderung der Forschung im Sinne des Hochschulrahmengesetzes; (b) die Unterhaltung und Förderung von künstlerischen, kunsttherapeutischen, kunst- und theaterpädagogischen, kunstwissenschaftlichen und begleitenden wissenschaftlichen, insbesondere auch sozialwissenschaftlichen und pädagogischen Angeboten und Projekten für alle Berufs- und Altersgruppen, auch zum Zwecke der Weiterbildung; (c) die Förderung der allgemeinen Menschenbildung durch künstlerische Angebote für alle Altersgruppen; (d) die Pflege und Förderung des ergänzenden Mitwirkens der Kunst in der Lehrerbildung, in wissenschaftlichen Studien und in der wissenschaftlichen Forschung. (e) der Betrieb und die Unterhaltung von Instituten und Aninstituten sowie die Realisierung von Kooperationen mit anderen Hochschulen und Bildungsträgern zur Verfolgung der aufgeführten Gesellschaftszwecke. (3) Der Durchführung und Verwirklichung der Zwecke der Gesellschaft dient ergänzend die Grundordnung für die Fachhochschule der Gesellschaft, die sich die Hochschule im Einvernehmen mit der Gesellschaft gibt. Diese Grundordnung ist Anlage zu diesem Gesellschaftsvertrag, aber nicht dessen Bestandteil. (4) Im Bereich der akademischen Selbstverwaltung der Fachhochschule ist die Gesellschaft auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Allgemeine Zweckbestimmung), § 4 (Besondere Zweckbestimmung), § 6 (Stammkapital), § 12 (Organe), § 13 (Geschäftsfürher/Geschäftsführerinnen), § 14 (Vorstand), § 15 (Gesellschafterversammlung), § 16 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und § 18 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.

2012-08-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 4 (besondere Zweckbestimmung) und mit ihr u.a. die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg GmbH.

2013-10-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. Rummel-Suhrcke, Ralf, geb. Rummel, Bremen, *11.12.1963; Prof. Dr. Schmid, Gabriele, Lilienthal, *29.01.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Volker Herbert, Bremen, *01.06.1953.

2014-03-14:
Neue Firma: Hochschulgesellschaft für Künste im Sozialen - gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu verfolgen. Das geschieht durch Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe i.S. des § 52 Absatz 2 Nr. 1 und 7 der Abgabenordnung. Außerdem verfolgt die Gesellschaft unmittelbar seine o.g. Zwecke durch die Unterstützung der Studierenden der Hochschule Ottersberg durch Vergabe von Stipendien und Förderung von studentischen Projekten im Rahmen ihrer Ausbildung. Die Hochschulgesellschaft verfolgt mit ihren Aktivitäten insbesondere das Ziel, auf eine gesellschaftliche Situation hinzuwirken, in der die Potenziale der Kunst als Potenziale des Menschen behandelt werden. In der Erweiterung künstlerischer Praxis in soziale und therapeutische Arbeitsfelder verbindet sich die Kunst mit einem Menschenbild, das die tradierte Trennung von Kunstproduzenten und Kunstkonsumenten aufhebt, um beide aktiv und kooperativ an künstlerischen Prozessen zu beteiligen. Die Anthroposophie als Wissenschaft vom Menschen erscheint dabei aufgrund ihres ganzheitlichen und dynamischen Menschenbildes besonders geeignet, die Möglichkeiten und Wirkungsweisen künstlerischen Handelns anthropologisch zu erfassen sowie die weltanschaulichen Implikationen unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze zu erkennen und kritisch zu nutzen. (2) Soweit dies für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft Rücklagen bilden. (3) In das Anlagevermögen soll die Gesellschaft alle Vermögenswerte übernehmen, die ihr mit einer entsprechenden Auflage zugewendet werden, sowie solche Erträge und Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung der Zwecke der Gesellschaft erforderlich sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für die Zwecke der Gesellschaft die notwendigen Anlagen zur Verfügung stehen und kontinuierliche Arbeit geleistet werden kann. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, erstrebt auch keine Gewinne für ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter dürfen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine Gewinne oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Absatz 7 bleibt unberührt. (5) Die Gesellschaft darf niemanden durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unangemessen hohe Vergütungen begünstigen. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Allen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Bestimmungen aufzuerlegen. (7) Die Gesellschaft kann ihre Mittel - soweit sie der Gesellschaft nicht zweckgebunden zur Verfolgung eigener Zwecke gewährt wurden - teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). (8) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft gewährleistet ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung sind zu beachten. (9) Für die unter (1) genannten Zwecke können auch Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen an Institutionen erfolgen und Gesellschafteranteile an gemeinnützigen GmbH's unter Beachtung der Bestimmungen der Gemeinnützigkeit übernommen werden. (1) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und Förderung der "Hoschschule Ottersberg" Staatlich anerkannte Hochschule in freier Trägerschaft für Kunst und Theater im Sozialen, Kunsttherapie und Freie Kunst zur akademischen Ausbildung von Kunsttherapeutinnen/Kunsttherapeuten, Kunst- und Theaterpädagoginnen/Theaterpädadogen und Künstlerinnen/Künstlern mit dem Ziel, in therapeutischen gesundheitsfördernden, sozialen, pädagogischen, freikünstlerischen und anderen Arbeitsfeldern zu wirken, die Künste dort als unterstützendes, begleitendes und heilendes Medium zur Geltung zu bringen oder sich als freie Künstlerin/freier Künstler betägigen zu können. An der Hochschule soll künstlerische und soziale Befähigung vermittelt werden, menschliche Entwicklungsprozesse mit den Medien der Kunst zu fördern. (2) Unternehmensgegestand der Gesellschaft ist ferner (a) die Förderung der Forschung im Sinne des Hoschschulrahmengesetzes; (b) die Unterhaltung und Förderung von künstlerischen, kunsttherapeutischen, kunst- und theaterpädagogischen, kunstwissenschaftlichen und begleitenden wissenschaftlichen, insbesondere auch sozialwissenschaftlichen und pädagogischen Angeboten und Projekten für alle Berufs- und Altersgruppen, auch zum Zwecke der Weiterbildung; (c) die Förderung der allgemeinen Menschenbildung durch künstlerische Angebote für alle Altersgruppen; (d) die Pflege und Förderung des ergänzenden Mitwirkens der Kunst in der Lehrerbildung, in wissenschaftlichen Studien und in der wissenschaftlichen Forschung; (e) der Betrieb und die Unterhaltung von Instituten sowie die Realisierung von Kooperationen mit anderen Hoschschulen und Bildungsträgern zur Verfolgung der aufgeführten Gesellschaftszwecke. (3) Der Durchführung und Verwirklichung der Zwecke der Gesellschaft dient ergänzend die Grundordnung für Hochschule der Gesellschaft, die sich die Hoschschule im Einvernehmen mit der Gesellschaft gibt. Diese Grundordnung ist Anlage zu diesem Gesellschaftsvertrag, aber nicht dessen Bestandteil. (4) Im Bereich der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule ist die Gesellschaft auf die Rechtsaufsicht beschränkt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Möhle, Andreas, Basthorst, *06.08.1957, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Geändert, nun: Geschäftsführer: Prof. Dr. Rummel-Suhrcke, Ralf, geb. Rummel, Bremen, *11.12.1963; Prof. Dr. Schmid, Gabriele, Lilienthal, *29.01.1964, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftervertrages und mit ihr unter anderem Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen.

2015-09-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Schmid, Gabriele, Lilienthal, *29.01.1964. Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 , § 4 (Besondere Zweckbestimmung), § 6 (Stammkapital), § 13 (Geschäftsführer/jGeschäftsführerin), § 14 (Aufsichtsrat), § 18 (Auflösung der Gesellschaft) und § 20 (Bekanntmachungen) beschlossen.

2015-12-16:
Geändert, nun: Geschäftsführer: Möhle, Andreas, Basthorst, *06.08.1957; Prof. Dr. Rummel-Suhrcke, Ralf, geb. Rummel, Bremen, *11.12.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Aufsichtsratsrversammlung vom 19.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.

2021-06-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und § 15 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. (1) Hochschulgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe i.S. d. § 52 Absatz 2 Nr. 1 und 7 der Abgabenordnung. Die Hochschulgesellschaft verfolgt mit ihren Aktivitäten insbesondere das Ziel, auf eine gesellschaftliche Situation hinzuwirken, in der die Potenziale der Kunst als Potenziale des Menschen behandelt werden. Das Ideal einer Bildung des ganzen Menschen und damit auch die Möglichkeiten und Wirkungsweisen künstlerischen Handelns gründen in einer umfassenden, auch um anthroposophische Gesichtspunkte erweiterten, Anthropologie, die neben der materiellen auch die lebendige, seelische und geistige Natur und Entwicklungsfähigkeit des Menschen anerkennt und erforscht. Vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung der Hochschule folgt daraus ein pluralistisches Wissenschaftsverständnis, das den Einzelnen zur Wahrheitssuche ermutigt, die kritische Reflexion und den Dialog verschiedener Wissenschaftsansätze und ihrer epistemologischen Implikationen fördert und ihre wechselseitige Ergänzung zu einem sinnvollen Ganzen anstrebt. (3) Vermögenswerte, die der Gesellschaft im Sinne des § 62 Absatz 3 AO zugewendet werden, dürfen in das Anlagevermögen der Gesellschaft übernommen werden. Daneben darf die Gesellschaft freie und gebundene Rücklagen im Sinne des § 62 AO n.F. bilden und diese als solche bilanzieren. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, erstrebt auch keine Gewinne für ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Absatz 7 bleibt unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Allen Gesellschaftern ist beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen ausdrücklich die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Gesellschaftsvertrag enthaltenen Bestimmungen aufzuerlegen. (7) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel - soweit sie der Gesellschaft nicht zweckgebunden zur Verfolgung eigener Zwecke gewährt wurden - teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). (8) Die Geschäfte der Gesellschaft sind in tatsächlicher Hinsicht so zu führen, dass die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft gewährleistet ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung sind zu beachten. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2022-04-13:
Neue Geschäftsanschrift: Große Straße 107, 28870 Ottersberg.

2022-07-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Möhle, Andreas, Basthorst, *06.08.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Kaldschmidt, Andreas, Bensheim, *31.10.1980, einzelvertretungsberechtigt.

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