Hof Garn GmbH
Formell
2006-01-02:
Prokura erloschen: Burger, Manfred, Konradsreuth, *22.05.1941.
2006-08-21:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Thüroff, Heinz, Schwarzenbach a Wald, *26.08.1958.
2010-11-19:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kühnel, Roland, Ködnitz, *09.06.1959.
2011-01-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2010 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
2011-08-23:
Prokura erloschen: Püttner, Thomas, Selbitz, *24.08.1959.
2011-09-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dietmar, Michael, Bad Lobenstein, *12.11.1970.
2012-08-03:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 29.06.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2012 Teile des Vermögens (Betriebsteil "Produktion Spinnerei Moschendorf") auf die Hof Garn Betriebs GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 5049) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-12-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hüttner, Reinhard, Hof, *19.12.1957. Die Hof Weberei GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 2951), die Max Süß GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 5016) und die SBS CoreTech GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 5025) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-01-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Hoftex GmbH.
2013-07-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hendricks, Ralf, Hürtgenwald, *02.03.1966.
2013-07-29:
Der mit der HOFTEX GROUP AG (vormals firmierend als Textilgruppe Hof Aktiengesellschaft) mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 50) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.12.1998 ist durch Vertrag vom 14.12.2012 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2012 hat zugestimmt.
2013-09-02:
Prokura erloschen: Dietmar, Michael, Bad Lobenstein, *12.11.1970.
2014-05-14:
Prokura erloschen: Hüttner, Reinhard, Hof, *19.12.1957.
2014-11-05:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Nützel, Günter, Hof, *02.07.1958.
2015-08-18:
Prokura erloschen: Hendricks, Ralf, Hürtgenwald, *02.03.1966.
2015-12-11:
Die Hoftex Spinnerei GmbH mit dem Sitz in Hof ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Hoftex Weberei GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 5050) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-30:
Prokura erloschen: Dietel, Michael, Weidenberg, *23.12.1953. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Leupold, Heidi, Konradsreuth, *11.08.1962.
2018-11-29:
Die Hoftex Max Süss GmbH mit dem Sitz in Hof ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-04-07:
Bestellt: Geschäftsführer: Schoberth, Ernst, Selb, *17.12.1956. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Goller, Thomas, Münchberg, *12.07.1957. Prokura erloschen: Schoberth, Ernst, Selb, *17.12.1956.
2022-07-20:
Prokura erloschen: Hager, Bernd, Feilitzsch OT Zedtwitz, *26.09.1960; Leupold, Heidi, Konradsreuth, *11.08.1962; Nützel, Günter, Hof, *02.07.1958; Schwager, Michael, Hof, *31.05.1961; Thüroff, Heinz, Schwarzenbach am Wald, *26.08.1958. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2022 mit der HOFTEX GROUP AG mit dem Sitz in Hof verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.