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Hof Wichmann GmbH

Adresse / Anfahrt
Röllinghauser Straße 10
27211 Bassum
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2010. Geschäftsanschrift: Röllinghauser Str. 10, 27211 Bassum-Bramstedt. Gegenstand: der Groß- und Einzelhandel mit landwirtschaftlichen Produkten, der Verkauf von Handelswaren sowie der Betrieb eines Hofladens und Betrieb und Vermietung von Verkaufsständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wichmann, Kristian, Bassum-Bramstedt, *03.08.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-08:
Einzelprokura: Pfeifer, Angela, Bassum, *22.05.1964; Wichmann, Katrin, Bassum, *11.11.1975.

2017-02-14:
Prokura erloschen: Wichmann, Katrin, Bassum, *11.11.1975.

2020-11-16:
Prokura erloschen: Pfeifer, Angela, Bassum, *22.05.1964. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.11.2020 mit der wiberry GmbH mit Sitz in Bassum-Bramstedt verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.