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Hoferer GmbH

Steuerberater, Prüfungshandlungen, Rechnungswesens..., Vermögensplanung, Gehaltsabrechnung, Gründungsberatung, Forderungsmanagement, Vermögens, Bilanzierung, Belangen, Buchführungsergebnisse
Adresse / Anfahrt
Farnweg 2a
77728 Oppenau
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2008-05-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und 18 (Auseinandersetzungsguthaben) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 150.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 150.000,00 EUR.

2009-03-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kimmig, Kirstin, geb. Diehl, Appenweier, *28.03.1978.

2010-01-05:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rendler, Florian, Oberkirch, *31.03.1978.

2010-04-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Mayer, Stefan, Oberkirch, *22.08.1980.

2012-07-13:
Prokura erloschen: Kimmig, Kirstin, geb. Diehl, Appenweier, *28.03.1978.

2012-10-29:
Prokura erloschen: Mayer, Stefan, Oberkirch, *22.08.1980.

2013-05-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz) und 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Firma geändert; nun: Hoferer GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Prokura erloschen: Busam, Michael, Offenburg, *28.12.1957; Rendler, Florian, Oberkirch, *31.03.1978. Einzelprokura: Hoferer, Gerd, Oppenau, *26.10.1939.

2013-10-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Übertragung von Gesellschafterrechten) beschlossen. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 77704 Oberkirch, Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 5, 77704 Oberkirch. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 77767 Appenweier, Geschäftsanschrift: Frankenweg 48, 77767 Appenweier. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Hoferer, Christian, Oberkirch, *11.07.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoferer, Gunther, Oppenau, *03.05.1969; Rendler, Herbert, Lautenbach, *10.07.1949. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.10.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.10.2013 die "Teilbetriebe Oberkirch und Appenweier und das gesamte zu diesen Teilbetrieben gehörende Vermögen mit sämtlichen Aktiva und Passiva" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rendler & Hoferer GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft", Appenweier (Amtsgericht i. Br. HRB 709751) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-07-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Steuerberatung Erstellen von Steuererklärungen, Erstellen von Jahresabschlüssen, Jahresabschlussprüfungen nach HGB, betriebswirtschaftliche Beratungen, Testamentvollstreckungen, Treuhandtätigkeiten. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.

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