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Hoffmann Dental Manufaktur GmbH

Chemieindustrie, GNYDM, Krauts..., Pavillon, Nächste, CEMENT, Vertriebsgesellschaft, Stickpacks, Unterfüllungen, Anmischen
Adresse / Anfahrt
Wangenheimstraße 37/39
14193 Berlin
1x Adresse:

Komturstraße 58-62
12099 Berlin


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6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2005-11-03:
Stamm- bzw. Grundkapital: 103.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2005 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und auf 103.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital)..

2005-11-03:
Firma: Hoffmann Dental Manufaktur GmbH ;Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.09.2005 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma),§ 6 (Geschäftsführung), § 8 (Stimmkraft). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2005;17.10.2005 und der jeweils zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom jeweils selben Tage ist die Hoffmann Dental Manufaktur GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 95997 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2005-11-03:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2005 ist das Stammkapital zum Zweck der Verschmelzung mit der Hoffmann Dental Manufaktur GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 95997 B) um 24.000 EUR auf 127.000 EUR erhöht und sodann um 10.000 EUR auf 137.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital)..

2005-11-24:
Gegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb zahnärztlicher und zahntechnischer Erzeugnisse. Geschäftsführer:; Hoffmann, Yvonne, geb. Stremmer, *29.09.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Die Eintragung laufende Nummer 6 ist von Amts wegen wie folgt ergänzt:; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.09.2005 ist der Gesellschaftervertrag weiterhin geändert in § 2 (Gegenstand), § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 12 (Abfindung)..

2013-10-22:
Die Eintragung zu Nr. 5 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; hinsichtlich Schreibweise Familienname:; Geschäftsführer:; Hoffmann, Tobias Moritz, *15.08.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2019-09-03:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Proxidentis Dentale Biomaterialien GmbH mit Sitz in Völklingen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 14733) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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