2013-06-12: Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Hoffmann, Franz, Thyrnau, *09.05.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 25.04.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2013 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Vermietung und Verwaltung eigenen Vermögens) auf die Hoffmann Immobilienverwaltung GmbH mit dem Sitz in Thyrnau (Amtsgericht Passau HRB 8832) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-12-19: Bestellt: Geschäftsführer: Hoffmann, Manuel, Thyrnau, *04.12.1989, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-05-20: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 06.05.2020 sowie gemäß der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile ihres Vermögens und ihrer Verbindlichkeiten auf die Hoffmann Immobilienverwaltung GmbH mit dem Sitz in Thyrnau (Amtsgericht Passau HRB 8832) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.