2009-09-18: d. Donau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.8.2009. Geschäftsanschrift: Münchener Straße 75, 86633 Neuburg a.d. Donau. Gegenstand des Unternehmens: Gewinnung, Veredelung und Vertrieb von Bodenschätzen, Herstellung und Vertrieb von chemischen und technischen Produkten sowie Handel mit chemischen, technischen und mineralischen Produkten. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmann, Manfred, Neuburg a.d. Donau, *17.09.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HOFFMANN MINERAL GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Neuburg/Do. (Amtsgericht Ingolstadt HRA 101098).
2009-10-13: d. Donau.Einzelprokura: Ott, Daniel, Welden, *01.02.1965; Dr. Schmidt, Karlheinz, Neuburg a.d. Donau, *14.10.1962; Dr. Seeger, Christian, Neuburg a.d. Donau, *03.02.1952.
2009-11-24: d. Donau.Die Gesellschafterversammlung vom 9.11.2009 hat die Satzung neu gefasst.
2013-08-13: d. Donau. Die Gesellschafterversammlung vom 30.7.2013 hat die Änderung der §§ 4 (Geschäftsführung und Vertretung), 5 (Gesellschafterversammlung), 7 (Zusammensetzung des Beirats), 12 (rechtsgeschäftliche Verfügungen über Geschäftsanteile und Ansprüche gegen die Gesellschaft), 15 (Einziehung von Geschäftsanteilen (Amortisation)) der Satzung beschlossen.
2013-09-02: d. Donau. Die MINERAL Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Neuburg a.d. Donau (Amtsgericht Ingolstadt HRB 101594) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 8.8.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.