2018-06-27: Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
2018-09-24: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und hierbei insbesondere die Änderung der Bestimmungen zur Firma und zum Gegenstand des Unternehmens beschlossen. Firma geändert; nun: Optimal-Bau GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 18, 69190 Walldorf. Gegenstand geändert; nun: Die technische und wirtschaftliche Betreuung und Beratung bei der Durchführung schlüsselfertiger Bauvorhaben durch Subunternehmer. Schlüsselfertige Erstellung von Bauvorhaben als Generalübernehmer im Rahmen eines Bauvertrages, Projektmanagement und Übernahme von Planungs-, Ingenieur und Ausführungsleistungen. Es steht dem GÜ frei, Aufträge an Subunternehmer zu vergeben. Einzelprokura: Hoffner, Nicolas, Heidelberg, *22.06.1982.
2019-04-10: Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der An- und Verkauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen sowie die Erstellung und der Verkauf von Immobilien aller Art.
2020-11-27: Mit der "Hoffner Real Estate GmbH", Walldorf wurde am 25.11.2020 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 25.11.2020 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2021-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Hoffner Real Estate GmbH.
2022-01-10: Der zwischen der Gesellschaft und der"Hoffner Hotelbetriebsges. mbH", Walldorf am 25.11.2020 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2021 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.