2010-03-29: ((1) Die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 StBerG, und zwar: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluß- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten; - die gutachterliche Tätigkeit sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbart sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeiten von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltenden Fassung zu beachten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wüllener Straße 48-50, 48683 Ahaus. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hoge & Berghaus Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HRB 12260), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Uhling & Hoge Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HRB 9963) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2010.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-06-17: Firma geändert in Hoge & Berghaus Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Firma des persönlich haftenden Gesellschafters ist geändert, von Amts wegen eingetragen : Persönlich haftender Gesellschafter: Hoge & Berghaus Steuerberatungsgesellschaft mbH Ahaus, Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HRB 12260), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.