2020-02-06: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Aldorf 24, 49406 Barnstorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hoge Verwaltungs-GmbH i. G., Barnstorf , einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-02-25: Von Amts wegen geändert; nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hoge Verwaltungs GmbH, Barnstorf , einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Im Wege der Berichtigung gerötet: Persönlich haftender Gesellschafter: Hoge Verwaltungs-GmbH i. G., Barnstorf (Amtsgericht Walsrode 8 AR 1032/2019).
2021-06-21: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen der Erwin Hoge e.K. mit Sitz in Barnstorf als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.