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Hohenloher Asset Management GmbH

Netfonds, Musterseite, FINANZWISSEN..., Funktionalitäts, Vermögensaufbau
Adresse / Anfahrt
Sperberstraße 2
74214 Schöntal
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-03-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2022 mit Nachtrag vom 08.03.2022. Geschäftsanschrift: Sperberstraße 2, 74214 Schöntal. Gegenstand: Anlagenvermittlung und Anlagenberatung unter einem Haftungsdach. Die Gesellschaft betreibt die Beratung und Vermittlung von Krediten und Finanzierungen nach § 34c GewO, Immobiliar-Verbraucherdarlehen nach § 34i GewO und Versicherungen nach § 34d GewO. Die Gesellschaft betreibt die Immobilienmaklertätigkeit nach § 34c GewO. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Immobilien, deren Verwaltung, Vermietung, soweit hierfür Erlaubnis oder Genehmigung nicht erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bringezu, Eric, Schöntal, *06.08.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Bringezu, Eric, Schöntal, *06.08.1974 als Inhaber der Firma "Hohenloher Asset Management e.K.", Schöntal (Amtsgericht Stuttgart HRA 737837) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.02.2022 mit Nachtrag vom 08.03.2022. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.