2017-01-18: Firma geändert; nun: Hohenloher Fruchtsäfte GmbH & Co. KG.
2018-10-26: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Heller, Ana Teresa, Schwäbisch Hall, *02.12.1989.
2019-07-30: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Heller Fruchtsäfte Verwaltungs GmbH, Schwäbisch Hall .
2019-08-22: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Heller Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwäbisch Hall . Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Heller Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung", Schwäbisch Hall verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.