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Holger Hilt GmbH & Co. KG

Dienstleister, Meisterhaft, Estrich..., Stuckateur, Fließestrich, Strukturputze
Adresse / Anfahrt
Wallerfanger Straße 85
66740 Saarlouis
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-06-21:
(Die Erbringung von Stuck-, Putz- und Trockenarbeiten sowie Malerarbeiten und der Einbau vorgefertigter Normteile und das Verlegen von Bodenbelägen. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen sowie die Geschäftsführung übernehmen. Ferner darf sie Zweigniederlassungen errichten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wallerfanger Straße 85, 66740 Saarlouis. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Holger Hilt Verwaltungs GmbH, Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRB 105564), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-07:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Holger Hilt GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2019 das gesamte Vermögen des von dem Einzelkaufmann Hilt, Holger, Saarlouis, *23.01.1978 unter der Firma Holger Hilt e.K. mit Niederlassung in Saarlouis betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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