2005-07-28: Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 77.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hollenhorst-Spedition und Lagerei GmbH (Amtsgericht Mühlhausen HRB 280) beschlossen. Neues Stammkapital:128.000,00 EUR.
2005-08-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2005 mit der Hollenhorst Spedition und Lagerei GmbH mit Sitz in Deuna (AG Mühlhausen HRB 280) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-06-27: Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Heinz-Josef Hollenhorst Lagerei- und Umschlagsgesellschaft mbH, Nottuln (Amtsgericht Coesfeld HRB 2112) beschlossen. Neues Stammkapital: 154.000,00 EUR.
2008-06-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.02.2008 mit der Heinz-Josef Hollenhorst Lagerei- und Umschlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Nottuln (Amtsgericht Coesfeld HRB 2112) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-12-30: Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Industriestraße 7, 48301 Nottuln. Bestellt als Geschäftsführer: Hollenhorst, Stefan, Nottuln, *04.11.1975; Hollenhorst, Karsten, Nottuln, *22.03.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.