2020-07-20: Kapital: 50.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.06.2020 ist das Stammkapital zum Zwecke der Übernahme des Einzelunternehmens AZ Bau e.K. (Amtsgericht Kiel, HRA 10649) auf 50.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).
2020-07-28: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 10.06.2020 Teile des Vermögens des Gesellschafters André Zorn in Form des von ihm als Inhaber geführten Unternehmens AZ Bau e.K., Barsbek (Amtsgericht Kiel, HRA 10649 KI) übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.