2008-05-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2005 mit Änderung vom 13.07.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher Bremen AG HRB 23108 HB) nach Tarmstedt beschlossen. Ferner wurde § 3 (Stammeinlagen) und § 11 (Bekanntmachungen) geändert. Gegenstand: Der Import, der Vertrieb und der Aufbau von Holzhäusern und der dazugehörigen Produkte in der Bundesrepublik Deutschland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Vindi, Arild, Lillesand/Norwegen, *19.05.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Flore, Heino, Westertimke, *05.11.1946.
2009-02-05: Geschäftsanschrift: Bremer Landstr. 12 A, 27412 Tarmstedt. Bestellt als Geschäftsführer: Flore, Heino, Westertimke, *05.11.1946, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-12-12: Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Vindi, Arild, Lillesand/Norwegen, *19.05.1950.
2015-06-09: Durch Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 03.06.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
2017-03-14: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 10.02.2017 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
2017-05-30: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.