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Holzbau Kappler GmbH & Co.KG

Zimmermeisterhaus, Anbau/Aufstockung, Effizienzhausexperte..., Holzbaupreise, Waldkita, Serielle, Unzweifelhaft, Wohnlichkeit, Objektbau
Adresse / Anfahrt
Gelbachstraße 3
56412 Gackenbach
Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-03-03:
Holzbau Kappler GmbH & Co.KG, Gackenbach-Dies (Gelbachstr. 3, 56412 Gackenbach-Dies, Herstellung (auch schlüsselfertig) und Planung von Gebäuden, insbesondere Holzhäusern, Betrieb einer Zimmerei und Schreinerei.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kappler Verwaltungs-GmbH, Gackenbach (Amtsgericht Montabaur HRB 20215), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2006-08-31:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 09.08.2006 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Kappler, Holger, Montabaur, * 07.05.1971 unter der Firma Holzbau Kappler Inh. Holger Kappler e.K. in Gackenbach-Dies (AG Montabaur HRA 20128) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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