2011-08-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2011. Geschäftsanschrift: St.-Martin-Straße 53-55, 81669 München. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere nützlicher Artikel rund um Haus und Wohnraum und Erbringung damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen in In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tien, Philip, München, *30.11.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-13: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Im Farchet 11, 83646 Bad Tölz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tien, Philip, München, *30.11.1979. Bestellt: Geschäftsführer: Tien, Johannes, Wackersberg, *03.08.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-05-13: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.4.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Vertriebs Kompetenzzentrum Tien GmbH mit dem Sitz in München verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-05-22: Die Verschmelzung wurde am 18.05.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen .