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3x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2012. Geschäftsanschrift: Borsteler Bogen 27c, 22453 Hamburg. Gegenstand: die Gestaltung und die Umsetzung von Web-Auftritten, Grafiken und Druckerzeugnissen für Kunden, Service, Webhosting, Schulung sowie Software- und Webprogrammierung, der Verkauf und die Vermietung von Software und Online-Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Albrecht, Richard, Hamburg, *23.11.1982; Albrecht, Paul, Hamburg, *05.11.1983; Tjarks, Tjark Nico, Wedel, *24.04.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-19:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Poststraße 20, 20354 Hamburg.

2017-05-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.562,00 EUR auf 32.562,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Siteway GmbH mit Sitz in Hamburg beschlossen. 32.562,00 EUR. Geändert (Wohnort), nun Geschäftsführer: Tjarks, Tjark Nico, Ammersbek, *24.04.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Siteway GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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