2009-04-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2009. Geschäftsanschrift: Bielefelder Straße 53, 33428 Harsewinkel. Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Gegenständen der Stanztechnik sowie des Werkzeug- und Vorrichtungsbaues. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Homeyer, Karl, Harsewinkel-Marienfeld, *23.02.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-10-29: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Homeyer Werkzeugbau e.K., Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh HRA 6357) beschlossen.
2009-12-02: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009 und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2009 Teile des Vermögens der Homeyer Werkzeugbau e.K. mit Sitz in Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh HRA 6357) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-12-02: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.11.2009 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-07: Änderung zur Geschäftsanschrift: Bruno-Kleine-Straße 13, 33428 Harsewinkel.