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Honda Motor Europe (North) GmbH

Motorist, Rasenmäher, Grünhausen..., HRX, Zusatzinfo, Servicegebiet
Adresse / Anfahrt
Sprendlinger Landstraße 166
63069 Offenbach am Main
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4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2006-05-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 3 (Gegenstand) sowie in § 10 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neuer Gegenstand: der Vertrieb von Automobilen, motorisierten Zweirädern, Motorgeräten, Power Equipment-Produkten, Industriemotoren und den dazu gehörenden Ersatzteilen und Zubehörartikeln, hergestellt von der Honda Motor Co., Ltd., Tokyo/Japan oder von anderen Unternehmen des Honda-Konzerns unter der Marke "Honda" oder unter anderen Honda-Handelsmarken, in allen Teilen des Europäischen Wirtschaftsraumes und alle diesem Unternehmensgegenstand dienenden Geschäfte.

2006-07-31:
Bestellt als Geschäftsführer: Yamada, Takuji, Frankfurt am Main, *28.09.1956, einzelvertretungsberechtigt.

2007-06-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hanabusa, Takao, London/ England, *13.01.1953. Bestellt als Geschäftsführer: Sato, Yuetsu, London/England, *21.07.1954.

2008-05-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Yamada, Takuji, Frankfurt am Main, *28.09.1956. Bestellt als Geschäftsführer: Arima, Takayuki, Frankfurt am Main, *22.09.1958, einzelvertretungsberechtigt.

2010-04-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Arima, Takayuki, Frankfurt am Main, *22.09.1958.

2010-05-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Sato, Yuetsu, London/England, *21.07.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Fukuda, Yuishi, Frankfurt am Main, *06.12.1962, einzelvertretungsberechtigt.

2010-05-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Honda Deutschland GmbH.

2010-06-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Suzuki, Masafumi, London/Großbritannien, *23.04.1964.

2010-11-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Honda Logistik Center Deutschland GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 9488) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-04-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Fukuda, Yuishi, Frankfurt am Main, *06.12.1962. Bestellt als Geschäftsführer: Inoue, Katsushi, Frankfurt am Main, *22.10.1963, einzelvertretungsberechtigt.

2012-09-17:
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Honda Motor Europe Limited, London (Register des Companies House von England und Wales in Cardiff Nr. 00857969) beim Amtsgericht Offenbach am Main (Registergericht) zum Az: HRB 2578 zur Einsichtnahme eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Honda Deutschland GmbH ergeben sich aus Paragraph 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Honda Deutschland GmbH Sicherheit zu leisten - soweit sie nicht Befriedigung verlangen können -, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Honda Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift Sprendlinger Landstraße 166, 63069 Offenbach am Main - geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im bzw. durch das für die übertragende Honda Deutschland GmbH zuständige Handelsregister gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft, der Honda Motor Europe Limited richten sich insbesondere nach den Bestimmungen 11 und 14 der Bestimmungen betreffend grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften 2007 (Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007). Danach ist jeder Gläubiger der Honda Motor Europe Limited berechtigt, beim für England und Wales zuständigen Obersten Gericht (High Court) die Einberufung einer Gläubigerversammlung durch das Gericht zu beantragen. Sofern das Gericht die Einberufung einer Gläubigerversammlung anordnet und diese einberuft, muss diese mit einer Mehrheit, welche mindestens 75 Prozent der Gläubigerforderungen in der Gläubigerversammlung repräsentieren, dem Verschmelzungsplan zustimmen. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der Übertragenden Gesellschaft, Honda Deutschland GmbH, Sprendlinger Landstraße 166, 63069 Offenbach am Main, oder der Übernehmenden Gesellschaft, Honda Motor Europe Limited, 470 London Road, Slough, Berkshire, SL3 8QY, England eingeholt werden.

2012-12-18:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 11.10.2012 mit der Honda Motor Europe Limited mit Sitz in Berkshire/Groß-Britannien (eingetragen im Companies House für England und Wales in Cardiff unter Registernummer 00857969) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem Recht, dem der übernehmende Rechtsträger unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-02-04:
Die Verschmelzung mit der übernehmenden Honda Motor Europe Limited, Berkshire/Großbritannien (Companies House für England und Wales in Cardiff, Registernummer 00857969) ist am 31.01.2013 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.