2015-12-15: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2020-01-07: Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 01.01.2010 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 564/19). Die Vertretungsmacht kann durch die Insolvenz eingeschränkt sein. Gemäß §§ 143 Absatz 1 HGB, 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen.