2008-06-30: Der Erzeugerring für Qualitätshopfen Jura e.V. mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt VR 489) und der Erzeugerring - Spalter Qualitätshopfen e.V. mit dem Sitz in Ansbach (Amtsgericht Ansbach VR 678) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2008 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 04.03.2008 und der Beschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlung der übertragenden Vereine vom 15.02.2008 und vom 07.02.2008 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.