2022-02-11: Partnerschaft. Gegenstand: gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlichen zulässigen Umfangs. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein (§ 34 Abs. 2 StBerG). Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Horr, Nicole, Steuerberaterin, Kandel, *26.03.1980; Horr-Maximini, Inge, Steuerberaterin, Kandel, *18.06.1955; Seiler, Stefanie, Steuerberaterin, Kandel, *24.12.1982.