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Horse Competence Center Germany GmbH (HCCG)

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Adresse / Anfahrt
Am Borgberg 3
49170 Hagen am Teutoburger Wald
1x Adresse:

Rittergut Osthoff 5
49124 Georgsmarienhütte


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 2012
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-16:
T.W..Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2009. Geschäftsanschrift: Am Borgberg 3, 49170 Hagen a.T.W. Gegenstand: Die Beratung im Bereich des Pferdesports und des Pferdes sowie der dazugehörigen Veranstaltungen im In- und Ausland sowie die Durchführung von Veranstaltungen im Pferdesport jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kasselmann, Ullrich, Hagen a. T. W., *20.12.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-22:
T.W.. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Horse Competence Center Germany GmbH (HCCG). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2022 mit Ergänzung vom 20.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2022/20.07.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.05.2022/20.07.2022 mit der Horse Competence Center Germany GmbH (HCCG) mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück, HRB 213148) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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