2006-03-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2005 mit Änderung vom 06.02.2006. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Straßen-, Tief- und Gartenbauunternehmens. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführungbei Personengesellschaften sowie Organ im Rahmen eines steuerlichen Organverhältnisses zu sein. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klapp, Horst, Gummersbach, *18.05.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2006-09-05: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhrung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung der Horst Klapp Tiefbau e.K. (Köln) auf die Horst Klapp GmbH als übernehmende Gesellschaft beschlossen.
2006-11-14: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2006 das unter der Firma Horst Klapp Tiefbau e.K betriebene Unternehmen mit Sitz in Gummersbach (Amtsgericht Köln, HRA 22898) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-12-05: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.11.2006 wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-25: Bestellt als Geschäftsführer: Klapp, Lars, Gummersbach, *11.01.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Klapp, Lars, Gummersbach, *11.01.1976.
2022-07-19: Bestellt als Geschäftsführer: Klapp, Robin, Gummersbach, *08.11.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.