2012-01-16: Bestellt als Geschäftsführer: Otto, Benjamin, Großkrotzenburg, *12.03.1988, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-07-24: Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 7 (Gesellschafterversammlung) und 10 (Einziehung) beschlossen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert und besondere Vertretungsbefugnis auf Grund Übertragungsfehler berichtigt, nun: Geschäftsführer: Otto, Horst, Kahl, *19.05.1948, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert und besondere Vertretungsbefugnis auf Grund Übertragungsfehler berichtigt, nun: Geschäftsführerin: Otto, Silvia, Kahl, *19.01.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-07-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Otto, Horst, Kahl, *19.05.1948.
2017-12-22: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Otto Horst, Kahl am Main, *19.05.1948 unter der Firma Horst Otto e.K. in Großkrotzenburg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam durch gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.700,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Otto Horst, Kahl am Main, *19.05.1948 betriebenen Einzelunternehmen Horst Otto e.K. sowie die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.700,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 30.11.2017 Bezug genommen.