2016-08-24: (der Betrieb eines Autohauses insbesondere der Handel mit Motoren und Fahrzeugen aller Art, die Reparaturen an Motoren und Fahrzeugen und der Handel mit Ersatz- und Zubehörteilen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Weidenauer Straße 217-225, 57076 Siegen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Horst Wahl Verwaltungs GmbH, Siegen (Amtsgericht Siegen HRB 11040), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-31: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Wahl & Co KG mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRA 4572) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11. Juli 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11. Juli 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11. Juli 2017 mit der Autozentrum Wahl RP GmbH & Co. KG mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRA 8660) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11. Juli 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11. Juli 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11. Juli 2017 mit der Autohaus Wahl Sauerland GmbH & Co. KG mit Sitz in Siegen (AG Siegen, HRA 6469) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.