2008-04-07: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fink, Markus, Tuttlingen, *20.02.1969.
2009-09-28: Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 12-16, 78573 Wurmlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Ullmann, Peter, Hamburg, *14.11.1938, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Buchmann, Gerhard, Kaufmann, Tuttlingen.
2009-12-21: Prokura erloschen: Bernard, Rosemarie, geb. Beuerle, Fridingen an der Donau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Raupp, Martina, Sipplingen, *11.05.1966.
2014-12-11: Der zwischen der Gesellschaft und der "Fintec Holding GmbH", Wurmlingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 450353) am 14.08./23.11.1981 abgeschlossene Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrag (nun: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag) wurde geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 05.12.2014 zugestimmt.
2017-05-31: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bockmann, Johannes Ole, Hamburg, *29.06.1986.
2019-02-22: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Hospital Engineering GmbH.
2019-06-19: Bestellt alsGeschäftsführer:Bockmann, Johannes Ole, Hamburg, *29.06.1986,einzelvertretungsberechtigt.Nicht mehrGeschäftsführer:Ullmann, Peter, Hamburg, *14.11.1938.Prokura erloschen:Bockmann, Johannes Ole, Hamburg, *29.06.1986.Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.Der zwischen der Gesellschaft und der"Fintec Holding GmbH", Wurmlingen am 14.08/23.11.1981 abgeschlosseneOrganschafts- und Ergebnisabführungsvertragist durch Kündigung mit Wirkung zum 22.05.2019 beendet.Nicht eingetragen:Die Gesellschaft hat am 31.05.2019 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.