Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Hotel Altes Land GmbH & Co. KG

Restaurant, Weddings, Traumhochzeit..., Supporters, Agreed, Agree, Hochzeitsangebot, Conferences, Celebrations, Weihnachtsbuffet, Attractions
Adresse / Anfahrt
Schützenhofstraße 16
21635 Jork
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-20:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schützenhofstraße 16, 21635 Jork. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hotel Altes Land Verwaltungsgesellschaft mbH, Jork (Amtsgericht Tostedt HRB 209126), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Einzelprokura: Wehrt, Wilhelm, Jork, *17.09.1956.

2022-04-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.03.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.03.2022 das Unternehmen als Ganzes (Mit Ausnahme des Grunstückes eingetragen beim Amtsgericht Buxtehude, Bezirk Jork, Blatt 1696) des von dem Einzelkaufmann Wehrt Jasper, Hamburg, *14.06.1982 unter der Firma Hotel Altes Land Wilhelm Wehrt e.K. in Jork (Amtsgericht Tostedt HRA 120549) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit dem heutigen Tag durch Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing