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Hotel Bärenstein GmbH

Restaurant, Waldhotel, Tagung..., E-Säulen, Tagungstrakt, Schwimmbad, Inspirieren, Anhören, Spontanen, Wohlfühlpakete, Meta-Produkten
Adresse / Anfahrt
Am Bärenstein 44
32805 Horn-Bad Meinberg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2017. Geschäftsanschrift: Am Bärenstein 44, 32805 Horn-Bad Meinberg. Gegenstand: Der Betrieb des Hotels Bärenstein in Horn-Bad Meinberg, Ortsteil Holzhausen-Externsteine, sowie das Halten und Verwalten des für den Betrieb benötigten Grundbesitzes. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lüdeking, Christian, Horn-Bad Meinberg, *15.02.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hotel Bärenstein GmbH & Co. KG, Horn-Bad Meinberg nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-02-09:
Die Gesellschafterversammlungen vom 08.12.2017 und 31.01.2018 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hotel Bärenstein Verwaltungs GmbH in Horn-Bad Meinberg (Amtsgericht Lemgo, HRB 8575) beschlossen. Neues Stammkapital: 112.500,00 EUR.

2018-02-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2017 in der Fassung vom 31.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.01.2018 mit der Hotel Bärenstein Verwaltungs GmbH mit Sitz in Horn-Bad Meinberg (Amtsgericht Lemgo, HRB 8575) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.10.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.10.2019 mit der Dortmunder Eck GmbH mit Sitz in Horn-Bad Meinberg (Amtsgericht Lemgo, HRB 9441) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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