2018-03-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2017. Geschäftsanschrift: Stiftstraße 3, 31840 Hessisch Oldendorf. Gegenstand: Betrieb, Vermietung und Verpachtung von Hotels, Gaststätten und Cafés sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Simon, Micaela-Nicole, Hessisch Oldendorf, *12.08.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-11: 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beimHandelsregister eingereicht worden ist.2.An der Verschmelzung sind die Hotel Café am Stift Ltd. mit Sitz inBirmingham, Großbritannien, eine Gesellschaft mit beschränkterHaftung nach englischem Recht als übertragende Gesellschaft und dieHotel Café am Stift GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkterHaftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hessisch Oldendorf alsübernehmende Gesellschaft beteiligt.3.a)Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen und registriert im Handelsregister für England und Wales unter der Registernummer 5141 674.b)Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 216438.4.a)Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Hotel Café am Stift-GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Hotel Café am Stift-GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Hotel Café am Stift-GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Hotel Café am Stift-GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, dienach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatz- anspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hotel Café am Stift GmbH unter deren Geschäftsanschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hotel Café am Stift GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.b)Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt.Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
2022-03-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Simon, Micaela-Nicole, Hessisch Oldendorf, *12.08.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Simon, Lutz-Arnim, Hessisch Oldendorf, *15.09.1946, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.