2013-09-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Orkstraße 19, 46509 Xanten. Der Betrieb eines Hotels, eines Restaurants und einer Metzgerei sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. In- und Ausland errichten. 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neumaier, Michael, Xanten, *17.08.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung desVermögens der Hotel Restaurant Metzgerei Neumaier e.K. mit Sitz in Xanten (Amtsgericht Kleve HRA 4078 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-09-27: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-01-19: Der Betrieb eines Hotels, eines Restaurants und einer Metzgerei sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.