2007-09-25: Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Zur Vertretung ist die persönlich haftende Gesellschafterin allein berechtigt. Sie ist stets einzelvertretungsberechtigt. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Hotel Ritter Durbach Verwaltungs GmbH, Durbach (Freiburg i. Br. HRB 701594), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.