2012-01-17: (Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Vermietung eigenen Vermögens, insbesondere auch Vermietung materieller und immaterieller Vermögensgegenstände an die Hotel-Reichsküchenmeister Kleinschroth und Niedner GmbH.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kirchplatz 8, 91541 Rothenburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Niedner, Barbara, Rothenburg, *05.02.1950; Niedner, Wolfgang, Rothenburg, *28.09.1945, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-16: Firma geändert, nun: Niedner und Rother GmbH & Co. KG. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Niedner und Rother Verwaltungs- GmbH, Rothenburg , mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Niedner, Wolfgang, Rothenburg, *28.09.1945; Niedner, Barbara, Rothenburg, *05.02.1950.
2018-09-25: Firma geändert, nun: Hotel-Reichsküchenmeister Niedner & Rother GmbH & Co. KG. Prokura erloschen: Rother, Corinna, Rothenburg, *07.06.1975. Einzelprokura: Christoph, Rother, Rothenburg ob der Tauber, *22.04.1971. Die Hotel-Reichsküchenmeister Kleinschroth und Niedner GmbH mit dem Sitz in Rothenburg ob der Tauber ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.