2021-05-31: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2021. Geschäftsanschrift: Untere Mühle 1, 78250 Tengen. Gegenstand: Der Betrieb eines Tagungs- und Romantikhotels, einer Gastronomie für Hotel- und Tagesgäste sowie die Durchführung von Tagungen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Rösner, Anja, geb. Riemensperger, Engen, *05.03.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-10-25: Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Abspaltung um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rastanlagen im Hegau Betriebsgesellschaft mbH", Engen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 541491) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.06.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Teilbetrieb "Hotel-Restaurant Bibermühle" mit seinem in diesem Spaltungs- und Übernahmevertrags näher bezeichneten Vermögen als Gesamtheit auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.